Ab sofort können GmbH sowie die bei Start-Ups beliebten Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) auch online gegründet werden. Die vorgeschriebene notarielle Urkunde des Gesellschaftsvertrages kann aufgrund einer Gesetzesänderung nun auch online vorgenommen werden. Ein persönliches Erscheinen vor dem Notar ist nicht mehr erforderlich.
Konkret soll dies technisch durch ein von der Bundesnotarkammer zu betreibendes sicheres Videokommunikationssystem umgesetzt werden. Die Identifizierung der Beteiligten erfolgt mittels bestimmter elektronischer Identifizierungsmittel, z. B. deutscher Personalausweis mit eID-Funktion. Qualifizierte elektronische Signaturen ersetzen die bisher nötigen Unterschriften.
Vorerst betrifft die Gesetzesänderung ausschließlich Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter das Stammkapital als Bareinlage erbringen. Ab August 2023 sollen die Vereinfachungen auch für Sachgründungen gelten.
Die Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie ist besonders für Start-Ups interessant, da hierdurch der bislang bürokratisierte Gründungsakt vereinfacht und beschleunigt werden. Auch grenzüberschreitende Gründungen mit internationalen Gesellschaftern profitieren von der Neuregelung.
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