Leistungen

Bank- und Kapitalmarktrecht

Unser bankrechtliches Expertenteam berät renommierte Kreditinstitute und Finanzdienstleister sowohl bei täglichen bankrechtlichen Fragestellungen und Vertragsangelegenheiten als auch bei komplexen Rechtsfragen, insbesondere bei Kredit- und Finanzierungsangelegenheiten und dem Sicherheitenrecht. Zudem beraten wir vertraglich gebundene Vermittler und deren Haftungsdach in sämtlichen kapitalmarktspezifischen Rechtsangelegenheiten.

Auf der Grundlage der hohen forensischen Erfahrung unserer Rechts- und Fachanwälte vertreten wir unsere Mandanten deutschlandweit erfolgreich in zahlreichen Gerichtsverfahren.

Wir unterstützen zudem Start-Ups und Scale-Ups auf dem Gebiet der Zahlungsdienste. Unsere Synergien aus dem Gesellschafts-, Marken- und IT-Recht ermöglichen dabei eine ganzheitliche „full-service“ Beratung.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Aufsichtsrecht, bei dem wir unter anderem Finanzdienstleister und Factoringunternehmen aus der Gesundheitsbranche zu unseren Mandanten zählen. 

Aktuelle Beispiele

  • Neugestaltung der Vertragsunterlagen einer Investmentbank zum Lombardkredit für Privat- und Unternehmenskunden
  • Rechtliche Beratung und Begleitung der Führungsebene eines Haftungsdachs bei einer Schwerpunktprüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Gerichtliche Vertretung eines Kreditinstituts im Darlehensrecht
  • Rechtliche Beratung eines Wertpapierinstituts bei der Gestaltung eines Internetauftritts zur Finanzanalyse
  • Rechtliche Begleitung von Umschuldungsprozessen bei Immobiliardarlehen  
  • Gründung eines Factoringunternehmens 
  • Beratung und Mitarbeiterschulung eines Finanzdienstleisters zu Geldwäschethemen
Vergaberecht

Wir beraten öffentliche Auftraggeber umfassend im Vergaberecht sowie bei der Durchführung von Vergabe- und Wettbewerbsverfahren. Dies beinhaltet beispielsweise die Erstellung der Vergabeunterlagen mit Vertragswerk, die Prüfung von Angeboten und Teilnahmeanträgen sowie die Begleitung von Verhandlungsrunden. Außerdem beraten wir Unternehmen aus den verschiedensten Branchen bei ihrer Teilnahme an Vergabeverfahren als Bieter. Vor den Vergabenachprüfungsinstanzen vertreten wir regelmäßig sowohl Unternehmen als auch öffentliche Auftraggeber.

Aktuelle Beispiele:

· Konzeption und Begleitung verschiedener Vergabeverfahren eines kommunalen Stadtwerke-Konzerns zum Bau neuer Verwaltungsgebäude etc.

· Rechtliche Begleitung mehrerer Architektenwettbewerbe mit anschließendem Verhandlungsverfahren, z.B. für eine neue Feuerwache, ein Rathaus, Schulen etc.

· Beratung eines weltweit tätigen Anbieters von Produkten und Dienstleistungen (Jahresumsatz über 10 Mrd. EUR) bei verschiedenen Vergabeverfahren

· Vertragsgestaltung und vergaberechtliche Beratung eines Landkreises im Rahmen einer kommunalen Kooperation mit Gemeinschaftsunternehmen im ÖPNV sowie Direktvergabe der Verkehrsleistungen

· Begleitung der Bauvergabeverfahren von kommunalen Entsorgungsunternehmen in geförderten Klimaschutz-Projekten zur Errichtung von Bioabfallbehandlungsanlagen mit Biogaserzeugung

· Vertretung eines Unternehmens im Bereich Veterinärdiagnostik und Lebensmittelsicherheit in mehreren Verfahren vor den Nachprüfungsinstanzen

· Begleitung einer Vielzahl an Vergabeverfahren über Planungsleistungen für Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäude etc. für einige deutsche Großstädte und Kommunen

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Unsere Mandanten aus dem Öffentlichen Sektor unterliegen bei ihren (wirtschaftlichen) Betätigungen einem strengen Rechtsregime. Neben dem Beihilferecht setzen beispielsweise Kommunalrecht, Haushaltsrecht oder Gebührenrecht Grenzen. Gleichzeitig bieten sich weitreichende Chancen, z.B. bei Investorenmodellen, Umstrukturierungen sowie Public Private Partnerships. In Förderprojekten sind sowohl private Unternehmen als auch der Öffentliche Sektor zur Einhaltung der Vorgaben verpflichtet. Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei der rechtskonformen Gestaltung ihrer Tätigkeiten und stehen in engem Kontakt zu Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie Fördermittelgebern.

Aktuelle Beispiele

  • Beihilfe-, preis- und gebührenrechtliche Beratung im Rahmen von Public Private Partnerships im Entsorgungssektor
  • Begleitung der europaweiten Auswahl eines Strategischen Partners für die öffentlich-private Betriebsgesellschaft zu einem Terminal für den Kombinierten Verkehr in einem Förderprojekt
  • Beihilferechtliche Beratung einer Kommune zu einer Bürgschaft an ihre Stadtwerkegesellschaft zum Breitbandausbau
  • Kommunalrechtliche Beratung eines Landkreises im Rahmen einer kommunalen Kooperation mit Gemeinschaftsunternehmen im ÖPNV
  • Beratung eines Aluminiumherstellers in einem Förderpilotprojekt zum Ausgleich von Stromschwankungen
  • Rechtliche Beratung von kommunalen Entsorgungsunternehmen in geförderten Klimaschutz-Projekten zur Errichtung von Bioabfallbehandlungsanlagen mit Biogaserzeugung
  • Konzeption der Kooperation eines kommunalen Verkehrsunternehmens für ein Fahrrad-Vermietsystem
Technologie

Technologie-rechtliche Fragestellungen und Technologie-Branchenberatung zählen seit Jahren zu unseren Schwerpunkten. Wir beraten Unternehmen der Informationstechnologie, der Telekommunikation, der Medienwirtschaft und des Gesundheitswesens. Ein ganzes Portfolio von Start-Up-Unternehmen in unterschiedlichen Entwicklungsstadien greift auf unsere Expertise zu. Dazu gehört auch die Begleitung in einschlägigen Regulierungsfragen (s. Regulierung), bei der Gestaltung komplexer Vertragsstrukturen (s. Handels- und Vertragsrecht) und im IP-Recht (s. IP- und Wettbewerbsrecht). Wir kennen uns mit IT–typischen Zusammenarbeitsmodellen aus. Datenschutzrechtliche Beratung und Open Source-Compliance ergänzen unsere Tätigkeiten.

Aktuelle Beispiele

  • Beratung des Anbieters bei der Einführung der WLAN-Lösung in den Zügen des größten europäischen Transportunternehmens
  • Gestaltung von komplexen Cloud / Software-as-a-Service Projekten
  • Begleitung von Agile Software-Entwicklungen auf Entwickler und Verwender Seite
  • Beratung eines Konsorten bei Entwicklung einer LTE gestützten Navigationstechnologie
  • Begleitung von Bietern in vergaberechtlichen Verfahren öffentlicher Auftraggeber für IT Lösungen
  • „Debundling“ eines deutschen TK Marktes in Verfahren bei der BNetzA und Beratung beim Aufbau eines nationalen Sendernetzbetreibers
  • Beratung bei ITK KRITIS Vorsorge
  • In-Bound Beratung eines skandinavischen Funk-Technologie-Anbieters und dessen frequenzregulatorische Compliance Herstellung
  • Rechtliche Beratung bei der Beschaffung und dem Betrieb von IT-Krypto-Lösungen durch Unternehmen, von Design bis Abnahme und Inbetriebnahme / SLA Gestaltung / Betriebsmonitoring / datenschutzrechtliche Gestaltung
Transaktionsgeschäft

Wir beraten bei Unternehmens- und Beteiligungskäufen im Small- und im Mid-Cap-Bereich, sei es als Share oder Asset Deal. Wir agieren sowohl auf der Verkäufer- wie auch auf der Käufer-Seite. Auch werden wir von einzelnen Gesellschaftern bzw. von der betroffenen Zielgesellschaft mandatiert. Unsere operative Nähe zu vielen Unternehmen führt dazu, dass wir immer wieder das Management-Team bei Management-Buy-Outs beraten. Darüber hinaus begleiten wir Start-Ups bei ihren Finanzierungsrunden. Kreditnehmer beraten wir bei Akquisitionsfinanzierungen.

Aktuelle Beispiele:

  • Aufsetzung eines Luxemburger Pan-European PE-Fonds für asiatisches Kapital im Auftrag eines  Asset Managers aus Singapur
  • Begleitung des Management-Teams beim Erwerb der deutschen Tochtergesellschaft eines börsennotierten schwedischen TK-Konzerns im Rahmen eines Management Buy-Outs
  • Beratung eines kanadischen Prozessdienstleisters bei dem Erwerb eines deutschen Software-Unternehmens
  • Vertretung einer privaten Unternehmensgruppe aus Namibia beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einem deutschen Projektentwickler für Erneuerbare Energien
  • Durchführung der Seed-Finanzierung eines Start-ups im Bereich Smart Home im Auftrag der Gründungsgesellschafter
  • Begleitung des Seed-Investors beim Einstieg in ein Start-up im Bereich Digitales Advertising
  • Beratung eines Start-ups aus dem Kosmetikbereich bei einer EK-Finanzierungsrunde und der Begebung eines Wandeldarlehens
  • Vertretung eines Mittelständlers aus der Metallverarbeitung beim Erwerb des Geschäftsbereichs eines Wettbewerbers
  • Begleitung des Gründers bei der Veräußerung eines Textilgroßhandelsunternehmens
  • Beratung der Gründer bei der Veräußerung ihres Beherbergungsbetriebes
Gesellschaftsrecht

Wir beraten Startups bis hin zu börsennotierten Gesellschaften und deren Gesellschafter umfassend im Gesellschaftsrecht. Dies beinhaltet die Erstellung von Gesellschafts- bzw. Gesellschafterverträgen, von Joint-Venture-Verträgen, die Vorbereitung bzw. Durchführung von Gesellschafterversammlungen, die Restrukturierung von Gesellschaften und Gruppen als auch die prozessuale Begleitung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Aktuelle Beispiele:

  • Verhandlung eines grenzüberschreitenden Joint-Venture-Vertrages im Rohstoffhandel (GUS -EU)
  • Beratung bei der Gründung eines Joint Ventures zwischen einem deutschen IT-Start-up und indischen Partnern
  • Regelmäßige Vorbereitung von Hauptversammlungen für einen börsennotierten Dauermandanten aus der IT-Branche
  • Umstrukturierung eines Finanzdienstleistungs-Konzerns mit Fokus auf die Gesundheitsbranche
  • Neugründung und Aufbau von deutschen Tochtergesellschaften für Mandanten aus den USA und Skandinavien aus der IT-Branche
  • Streitige Auseinandersetzung zwischen Geschäftsführer und Gesellschafter eines Unternehmens aus der Gesundheitsbranche
  • Gesellschafterstreitigkeit eines Minderheitsgesellschafters eines Handels-Unternehmens 
  • Gesellschafterstreitigkeit eines Mehrheitsgesellschafters
  • Vertretung einer (nichtbörsennotierten) Aktiengesellschaft im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Handels- und Vertragsrecht

Für eine Vielzahl von Mandanten beraten wir allgemein in Fragen der Vertragsgestaltung. Dabei agieren wir teilweise als ausgelagerte Rechtsabteilung. So regeln wir den Verkauf von Waren und Dienstleistungen oder verhandeln Verträge und Geschäftsbedingungen mit Kunden, Zulieferern oder Vertriebspartnern. Wir unterstützen unsere Mandanten beim Aufbau von Vertriebssystemen, der Ausformulierung von AGB und der Gestaltung von Provisionsregelungen. Die Übergänge zu den Themenfeldern Technologie bzw. IP- und Wettbewerbsrecht sind dabei fließend.

Aktuelle Beispiele:

  • Aufbau eines Vertriebssystems für einen Telefon-Hersteller 
  • Muster-Kundenverträge für US-amerikanisches TK-Unternehmen für den deutschen Markt
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für diverse Branchen: IT-Dienstleistungen, TK-Hard- und SW-Lieferungen, Modehersteller, Stahlhandel
  • Handelsvertreterverträge für diverse Branchen: Modehersteller, Uhren und Schmuck, Stahlhandel
  • Distributions- und Reseller-Verträge (VAR) für TK-Hard und SW-Lieferungen
  • Software-Lizenzverträgen für Unternehmen aus dem Versorgungsbereich
  • Komplex Geschäftsbesorgungsverträge im Energieeffizienzbereich
  • Stromvermarktungs- und damit verbundene Dienstleistungsverträge
  • Finanzierungs- und Sicherheiten-Verträge, inkl. Forderungsabtretungen
Regulierung

Viele unserer Mandanten sind in regulierten Märkten aktiv. Dabei leisten wir umfassende regulatorische Beratung für Unternehmen der Informationstechnologie, der Telekommunikation, der Medienwirtschaft, des Gesundheitswesens, des Schienenverkehrs sowie des Finanz- und Versicherungswesens. Wir stehen in engem Kontakt zu den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden und finden Wege, regulierungskonformes Handeln zu erreichen – so rasch wie möglich und so konform wie nötig. Wenn erforderlich, führen wir Verfahren vor den zuständigen Gerichten und Spruchkörpern der Regulierungsbehörden.  

Aktuelle Beispiele:

  • Beendigung des UKW Monopols und Schaffung von Wettbewerb im UKW Sendesignalmarkt mit mehreren Verfahren vor der Bundesnetzagentur (BNetzA)
  • Zertifizierungsverfahren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und weiteren Sicherheitsbehörden
  • Beratung „geheimschutz-betreuter“ Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland
  • Preisprüfungsverfahren bei öffentlichen Auftraggebern
  • Medienrechtliche Zuweisungs – und Zulassungsverfahren vor den Medienanstalten der Länder und der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
  • Aufsichtsrechtliche Verfahren vor den Medienanstalten der Länder
  • Durchführung von Auskunfts- und sonstigen Verwaltungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Genehmigungsverfahren vor der BNetzA auf Erlaubnis einer Technologie-Erprobung
  • Beratung von Asset-Managern und institutionellen Investoren zum Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht
IP- und Wettbewerbsrecht

Wir verfolgen für unsere Mandanten gewerbliche Schutzrechte. Hierzu zählen neben Marken-, Design- und Urheberrechten, insbesondere auch Patent- und Gebrauchsmusterrechte. Wir melden weltweit Marken an, beraten und vertreten bei Widerspruchs-, Verletzungs- und Löschungsverfahren oder bei der Vertragsgestaltung. Umgekehrt wehren wir Ansprüche Dritter ab. Ein weiterer Fokus liegt auf der Erstellung von Verträgen mit einem besonderen Schwerpunkt auf IP-Rechte, wie beispielsweise Entwicklungs-, Lizenz- und Kooperationsverträge. Weiterhin beraten wir Unternehmen im Arbeitnehmererfinderrecht.

Aktuelle Beispiele:

  • Erfolgreiches Widerspruchsverfahren vor dem europäischen Markenamt für eines der größten deutschen Juwelierunternehmen
  • Titelschutz- und Markenschutz-Vereinbarungen für einen bundesweit bekannten Podcast
  • Erstellen von IT-Entwicklungs- und -Lizenzverträgen für Software-Unternehmen
  • Durchsetzung von Unternehmenskennzeichenverletzungen für eine Software-Entwicklungsagentur
  • Aufbau und Überwachung eines Markenportfolios für eine international tätige Werbeagentur
  • Erstellung von Patent- und Know-how Lizenzen
  • Ahndung von Markenverletzungen bzw. Verteidigung gegen Vorwürfe der Verletzung von Bildrechten im E-Commerce
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen unerlaubte Verwertung von Betriebsgeheimnissen in der Chemiebranche
  • Verteidigung eines TK-Unternehmens wegen vermeintlicher Verletzung von Rechten an Open-Source-Software
    Arbeitsrecht

    Neben der ständigen Begleitung der täglichen betrieblichen Personalarbeit von mittelständischen Unternehmen beraten wir Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Themen, wie etwa Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge sowie arbeitsrechtliche Streitigkeiten.

    Aktuelle Beispiele:

    • Begleitung eines niederländischen Konzerns beim Stellenabbau in einem deutschen Werk
    • Beratung eines Softwareunternehmens bei einer Restrukturierung und dem damit verbundenen Stellenabbau
    • Vertretung eines Modeunternehmens bei der Durchsetzung und Vollstreckung von Schadensersatzansprüchen gegen einen ausgeschiedenen Mitarbeiter
    • Beratung eines mittelständischen Unternehmens aus der Gesundheitsbranche bei der Demission sämtlicher Geschäftsführer
    • Gestaltung einer Betriebsvereinbarung für eine umfassende Tantieme-Regelung verschiedener Lohngruppen eines mittelständischen Unternehmens
    • Beratung zu arbeitsrechtlichen Vorgängen im Rahmen eines Unternehmensverkaufs aus dem Bereich IT-Sicherheit
    • Begleitung verschiedener Unternehmen im Bereich Beschäftigtendatenschutz
    • Gestaltung betrieblicher Änderungen durch die Implementierung von Richtlinien bei verschiedenen Unternehmen