Strengere Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche
13. Februar 2024

Der Rat und das Parlament haben laut Pressemitteilung vom 18. Januar 2024 eine vorläufige Einigung über wichtige Teile des Geldwäschepakets erzielt, das darauf abzielt, EU-Bürger und das Finanzsystem vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen. Nach Billigung müssen die Texte von Rat und Parlament förmlich angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Eckpunkte der Einigung sind unter anderem:

– Vollständige Harmonisierung der Geldwäschevorschriften auf EU-Ebene

– Liste der Verpflichteten wird erweitert, um den Krypto-Sektor einzubeziehen. Dies bedeutet, dass Anbieter von Krypto-Dienstleistungen dazu verpflichtet werden, Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Kunden umzusetzen.

– Eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen wird eingeführt, zusätzliche Identitätsprüfungen für Bartransaktionen unterhalb der Grenze

– Regeln zum wirtschaftlichen Eigentum werden vereinheitlicht und transparenter gestaltet

– Verpflichtete müssen verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei Geschäftsbeziehungen mit Drittländern mit hohem Risiko ergreifen, um die Integrität des EU-Binnenmarkts zu schützen.

– Aufgaben und Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen (FIU) harmonisiert, um eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ermöglichen

Unternehmen in und außerhalb der Finanzbranche sollten frühzeitig für Geldwäsche und die Neuerungen sensibilisiert werden.

Kontakt

WR Legal Weßling Rinnert Neven Arndt Biemann Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Niederkasseler Lohweg 18 | 40547 Düsseldorf
info@wr-legal.de | www.wr-legal.de

Contact

WR Legal Weßling Rinnert Neven Arndt Biemann Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Niederkasseler Lohweg 18 | 40547 Düsseldorf
info@wr-legal.de | www.wr-legal.de