Neue Pflichten im neuen Elektrogesetz
18. Mai 2022

Bereits zum zweiten Mal wurde das ElektroG nun novelliert und ist mit einigen Übergangsfristen am 01.01.2022 in Kraft getreten.

Das ElektroG3 ist die Umsetzung der WEEE-Richtlinie („Waste of Electronial Equipment“) mit dem Ziel, Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräte zu vermeiden. Als Hersteller, Inverkehrbringer oder Vertreiber von Elektrogeräten könnten neue Pflichten auf Sie zukommen! Unter anderem können folgende auszugsweise dargestellten Änderungen für Sie relevant sein:

Änderungen zum 01.01.2022
Ab dem 01.01.2022 müssen Hersteller bei neu zu registrierenden B2B-Geräten bereits bei der Registrierung ein Rücknahmekonzept bei der Stiftung ear hinterlegen.
Darüber hinaus können den Hersteller neue Mitteilungs-, Informations- und Anzeigepflichten treffen. Bereits beim Anbieten der Produkte müssen Hersteller zum Beispiel auf die Pflicht zur getrennten Entsorgung, der Pflicht zur Entnahme von Batterien etc. hinweisen.
Zudem werden die Mitteilungspflichten verschärft: Jeder Hersteller, egal ob mit B2B oder B2C-Registrierung muss, zukünftig bei der Ermittlung der in Verkehr gebrachten Mengen Reimporte berücksichtigen sowie bei Meldung sogenannter mittelbarer Exportmengen zurückgenommene und gebraucht exportierte Geräte einbeziehen.

Änderungen zum 01.07.2022
Zum 01.07.2022 müssen auch für bereits vor dem 01.01.2022 bei der Stiftung ear registrierten Geräte, Rücknahmesysteme hinterlegt werden. Dieses muss unter anderem eine Erklärung über die durch den Hersteller/Bevollmächtigten erfolgte Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten enthalten.

Änderungen zum 01.01.2023
Ab dem 01.01.2023 müssen dann auch alle Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Dies galt zuvor nur für B2C-Geräte wurde nun aber auf B2B-Geräte ausgeweitet.
Fulfillment-Dienstleister oder Marketplace Betreiber sind darüber hinaus verpflichtet zu prüfen, ob ihre Kunden bei der Stiftung ear registriert sind.

 

Sie sind von den Neuerungen betroffen? Kommen Sie gerne auf uns zu!
Wir beraten Sie, welche konkreten Pflichten und Fristen auf Sie zukommen können und helfen Ihnen bei der Umsetzung.

Ihr Ansprechpartner:
Christian Leuchter
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Europajurist (Univ. Würzburg)
fon: +49 211 50 66 66 7 – 0
mail: leuchter@wr-legal.de

 

 

 

Kontakt

WR Legal Weßling Rinnert Neven Arndt Biemann Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Niederkasseler Lohweg 18 | 40547 Düsseldorf
info@wr-legal.de | www.wr-legal.de

Contact

WR Legal Weßling Rinnert Neven Arndt Biemann Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Niederkasseler Lohweg 18 | 40547 Düsseldorf
info@wr-legal.de | www.wr-legal.de