Eigeninitiierte Prüfungen der BaFin nehmen zu
7. März 2023

Die deutsche Finanzaufsicht steht seit dem Bilanzmanipulationsskandal der Wirecard AG im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Die Auswirkungen sind auch für andere Unternehmen am Markt spürbar.

Nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums durchläuft die BaFin bereits seit dem Jahr 2020 eine grundlegende Modernisierung. Als direkte Reaktion auf den Skandal verabschiedete die Bundesregierung einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte. Teil der hinter dem Aktionsplan stehenden Überlegungen war die Erkenntnis, dass eine Gesetzesreform allein nicht ausreichen würde, sondern die Reform auch die operative Leistungsfähigkeit der Verwaltung in den Blick nehmen müsse.

Wir hören bereits aus dem Markt, dass vermehrt Prüfungen bei Unternehmen aus der Finanz- und Wertpapierbranche durchgeführt werden.

Im Sinne des § 44 KWG kann die die Bundesanstalt auch ohne besonderen Anlass, bei den Instituten, übergeordneten Unternehmen und Auslagerungsunternehmen Prüfungen vornehmen und die Durchführung der Prüfungen der Deutschen Bundesbank übertragen. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 88 WpHG.

Dies bedeutet, dass nicht nur Prüfungen aufgrund von konkreten Prüfintervallen oder auf Nachfrage des Institutes stattfinden, sondern auch Prüfungen ohne direkten Anlass verstärkt seitens der Aufsichtsbehörde initiiert werden können.

Unser Expertenteam im Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützt Unternehmen der Finanz- und Wertpapierbranche bei der Implementierung und Überprüfung aufsichtsrechtlich relevanter Prozesse einschließlich finanzaufsichtsrechtlicher Risikovorsorge.

 

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WR Legal Weßling Rinnert Neven Arndt Biemann Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Niederkasseler Lohweg 18 | 40547 Düsseldorf
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