Aktuelles Urteil zum Datenschutz vom Landgericht Köln
12. Mai 2023

Unzulässige Datenweitergabe an Google durch Nutzung von Google Analytics ohne ausreichende Einwilligung

In seinem kürzlich veröffentlichen Urteil vom 23.03.2023 (33 O 376/22) hat das Landgericht Köln unter anderem über die Gestaltung des Einwilligungs-Buttons in Google Analytics auf einer Website geurteilt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. gegen ein namhaftes deutsches Telekommunikationsunternehmen.

Mit Bezugnahme auf die Schrems II-Entscheidung des EuGH stellte das LG Köln fest, dass die Datenweitergabe in die USA durch das Unternehmen nicht DSGVO-konform erfolge. Eine wirksame Einwilligung in die Drittlandübermittlung sei nicht eingeholt worden.

Eine einfache Zustimmung im Cookie-Banner über den Button „Alles akzeptieren“ reiche hierzu nicht aus. Der Seitenbetreiber hatte neben diesem farblich hervorgehobenen Button einen farblosen Button mit grauer Umrandung mit der Option „Einstellungen ändern“ zur Verfügung gestellt.

Aus dem Urteil: „Denn während im Falle des Buttons „Alle akzeptieren“ eine Ein-Klick-Lösung in
Größe, Farbe und Layout als Blickfang deutlich gestaltet war, war das Weitersurfen „nur mit den notwendigen Cookies“ im Fließtext versteckt und damit in Größe, Form und Gestaltung nicht ausreichend, um als tatsächliche und gleichwertige Wahlmöglichkeit angesehen zu werden.
Auch die Wahlmöglichkeit „Einstellungen ändern“, führt ebenso wenig zur Wirksamkeit der Einwilligung, da der Button […] keine für den Verbraucher erkennbare zu dem Button „Alle akzeptieren“ im Alternativverhältnis stehende Wahlmöglichkeit in Form einer Willenserklärung oder eines Hinweises darauf enthält.“

Welche Gestaltung eines Cookie-Banners konkret den Anforderungen an eine freiwillige und informierte Einwilligung gerecht werden würde, hat das LG Köln offengelassen. Es seien unterschiedliche Gestaltungen denkbar, die den Anforderungen an eine freiwillige Einwilligung genügen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

WAS BEDEUTET DIES FÜR UNTERNEHMEN?

Die Konsequenzen dieses Urteils können erheblich sein. Google Analytics stellt eines der beliebtesten Analysetools von Nutzerverhalten dar und wird auf zahlreichen Webseiten eingesetzt. Nutzer des Tools sollten sicherstellen, eine explizite und informierte Einwilligung ihrer Webseitenbesucher in die Drittlandübermittlung einzuholen und ihre Datenschutzhinweise entsprechend anzupassen.

Kontakt

WR Legal Weßling Rinnert Neven Arndt Biemann Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Niederkasseler Lohweg 18 | 40547 Düsseldorf
info@wr-legal.de | www.wr-legal.de

Contact

WR Legal Weßling Rinnert Neven Arndt Biemann Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Niederkasseler Lohweg 18 | 40547 Düsseldorf
info@wr-legal.de | www.wr-legal.de