Reinhard Böhle kommentiert erneut § 22 LkSG im BeckOGK zum Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
26. August 2024

Der Beck-Verlag hat die 2. Edition (Stand: 01.08.2024) des beck-online.GROSSKOMMENTAR (Gesamtherausgeber für das Handels- und Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Martin Henssler) zu dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) veröffentlicht. Reinhard Böhle von WR Legal hat erneut § 22 LkSG zum Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge im fünften Abschnitt (Öffentliche Beschaffung) kommentiert.

Mit der Vorschrift ermöglicht der Gesetzgeber, Unternehmen vergaberechtlich zu sanktionieren, die in ihren Lieferketten gegen Menschenrechte oder umweltbezogene Sorgfaltspflichten verstoßen: Auftraggeber sollen Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn sie wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen das LkSG rechtskräftig innerhalb der letzten drei Jahre zu einer Geldbuße oberhalb bestimmter Schwellenwerte belegt worden sind, es sei denn, die Unternehmen haben erfolgreich eine Selbstreinigung nachgewiesen. Zudem sind die Auftraggeber verpflichtet, die Bewerber vor dem Ausschluss anzuhören.

Reinhard Böhle ist Fachanwalt für Vergaberecht und Partner von WR Legal. Sein Fokus liegt auf der Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Konzeption und Durchführung förmlicher Vergabeverfahren und Wettbewerbsverfahren sowie auf der Beratung von Bietern bei der Teilnahme an Vergabeverfahren. BestLawyers und das Handelsblatt zeichneten Herrn Böhle erst kürzlich in der Kategorie „Public Law – Best Lawyers: Ones to Watch in Germany“ aus.

 

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WR Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Niederkasseler Lohweg 18 | 40547 Düsseldorf
info@wr-legal.de | www.wr-legal.de

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